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BFSG für kleine Online-Shops: Müssen Kleinstunternehmen ihre Website barrierefrei machen?

BFSG für kleine Online-Shops: Müssen Kleinstunternehmen ihre Website barrierefrei machen? KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

Kleinstunternehmen sind bei vielen B2C-Online-Diensten zwar ausgenommen, sollten Checkout, Formulare und Navigation dennoch barrierearm gestalten.

Inhalt
  1. Wann gilt das BFSG für kleine Online-Shops?
  2. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen richtig einordnen
  3. Praxischeck: Welche Seiten und Funktionen sind besonders kritisch?
  4. Prüfliste für Checkout, Formulare und Produktinformationen
  5. Shopify, Wix und WordPress: Was Sie praktisch prüfen sollten
  6. So gehen Sie ohne Großprojekt vor

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Shops ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich machen. Für kleine Unternehmen ist die entscheidende Frage nicht, ob jede Website sofort vollständig umgebaut werden muss. Entscheidend ist, ob Sie einen Dienst für Verbraucher anbieten, ob Ihr Unternehmen als Kleinstunternehmen gilt und welche Funktionen auf Ihrer Website tatsächlich zum Vertragsschluss führen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Darunter fallen typischerweise B2C-Online-Shops, Buchungsstrecken und digitale Vertragsabschlüsse. Wer Produkte oder Leistungen online an Verbraucher verkauft, sollte seine Website deshalb nicht nur als Marketingkanal betrachten. Spätestens beim Warenkorb, Kontaktformular mit verbindlicher Bestellung oder Online-Termin mit Zahlung wird daraus ein rechtlich relevanter digitaler Dienst.

Wann gilt das BFSG für kleine Online-Shops?

Das BFSG richtet sich vor allem an Angebote für Verbraucher. Ein reiner B2B-Shop, der nachweisbar ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft, fällt in der Regel nicht in denselben Anwendungsbereich. In der Praxis ist diese Abgrenzung aber nur belastbar, wenn Privatkunden tatsächlich nicht bestellen können und die Kommunikation, Preise sowie Vertragsbedingungen klar auf Geschäftskunden ausgerichtet sind.

Relevant sind insbesondere diese Fälle:

  • Ein Online-Shop verkauft Waren direkt an Privatkunden.
  • Eine Dienstleistungsseite ermöglicht verbindliche Online-Buchungen.
  • Kunden können online Verträge abschließen, verlängern oder kündigen.
  • Digitale Leistungen wie Kurse, Downloads oder Mitgliedschaften werden an Verbraucher verkauft.
  • Eine Praxis, Werkstatt oder Beratung nimmt über ein Buchungssystem Termine mit Zahlung oder Vertragsbindung entgegen.

Eine klassische Unternehmenswebsite ohne Shop, Buchungsstrecke oder digitalen Vertragsschluss ist nicht automatisch BFSG-pflichtig. Ein Kontaktformular allein macht eine Website gewöhnlich noch nicht zum elektronischen Geschäftsverkehr. Allerdings können einzelne Funktionen anders zu bewerten sein, wenn sie unmittelbar zu einer verbindlichen Bestellung führen.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen richtig einordnen

Für Dienstleistungen gibt es eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind von den BFSG-Anforderungen grundsätzlich ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erreicht.

Für einen kleinen B2C-Shop bedeutet das häufig: Wenn Ihr Unternehmen diese Grenzen einhält, greift die Ausnahme für die Shop-Dienstleistung. Das ist jedoch kein Freifahrtschein für jede digitale Pflicht und keine allgemeine Aussage zur gesamten Website.

Wichtig sind drei Einschränkungen:

  • Die Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen als Erbringer von Dienstleistungen. Sie gilt nicht pauschal für alle Produkte und Geschäftsbereiche.
  • Andere Vorschriften können weiterhin relevant sein, etwa Anforderungen aus Vertragsrecht, Datenschutz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
  • Wächst das Unternehmen über die Schwellen hinaus, sollte die Barrierefreiheit nicht erst dann angegangen werden.

Auch wirtschaftlich ist Abwarten oft keine gute Lösung. Ein Checkout, der per Tastatur nicht bedienbar ist, ein unlesbarer Rabattcode oder ein Formular mit unklaren Fehlermeldungen kostet Bestellungen. Barrierefreiheit verbessert häufig zugleich Bedienbarkeit, Conversion und Supportaufwand.

Eine verlässliche Orientierung zu gesetzlichen Grundlagen und Zuständigkeiten bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Praxischeck: Welche Seiten und Funktionen sind besonders kritisch?

Nicht jede gestalterische Kleinigkeit hat dieselbe Priorität. Für kleine Shops sollten Sie zuerst die Stellen prüfen, an denen Interessenten Informationen erfassen, Produkte auswählen und Verträge abschließen.

BereichTypische HürdePraktische Prüfung
NavigationMenüs sind nur mit der Maus erreichbarBedienen Sie Hauptmenü und Untermenüs nur mit Tabulator und Enter
ProduktsucheFilter sind unklar beschriftetPrüfen Sie, ob Filter, Sortierung und Zurücksetzen verständlich benannt sind
ProduktseiteBilder haben keine aussagekräftigen AlternativtexteKontrollieren Sie Produktbilder, Größenangaben, Varianten und Hinweise
WarenkorbMengenänderung oder Löschen ist nicht eindeutigPrüfen Sie, ob Schaltflächen einen verständlichen Namen haben
CheckoutPflichtfelder und Fehler sind nur farblich markiertTesten Sie absichtlich falsche oder leere Eingaben
ZahlungsartenExterne Zahlungsfenster sind schwer bedienbarPrüfen Sie die gewählte Zahlungsstrecke auf Tastatur- und Screenreader-Tauglichkeit
KontaktformulareFehlermeldungen verschwinden oder sind unklarAchten Sie auf konkrete Hinweise direkt am betroffenen Feld

Der wichtigste Selbsttest ist überraschend einfach: Legen Sie die Maus zur Seite. Kommen Sie mit der Tabulatortaste vom Seitenanfang bis zum Abschluss einer Bestellung? Ist jederzeit sichtbar, welches Element gerade ausgewählt ist? Können Sie Dropdowns öffnen, Varianten wählen, Checkboxen aktivieren und Formulare absenden?

Wenn der Tastaturfokus verschwindet, unvermittelt springt oder in einem Pop-up hängen bleibt, besteht Handlungsbedarf.

Prüfliste für Checkout, Formulare und Produktinformationen

Arbeiten Sie die folgenden Punkte zuerst für die meistbesuchten Produktseiten und den Checkout ab. Eine vollständige Prüfung jeder Unterseite kann später folgen.

Tastaturbedienung

  • Alle Links, Schaltflächen, Filter und Eingabefelder sind mit Tabulator erreichbar.
  • Die sichtbare Fokusmarkierung hebt das aktive Element deutlich hervor.
  • Pop-ups für Cookie-Einwilligung, Newsletter oder Rabattaktionen lassen sich per Tastatur schließen.
  • Es gibt keine Bereiche, in denen Nutzer mit der Tastatur feststecken.
  • Die Reihenfolge der Tabulator-Navigation entspricht der sichtbaren Reihenfolge auf der Seite.

Formulare und Checkout

  • Jedes Eingabefeld besitzt eine sichtbare, verständliche Beschriftung.
  • Pflichtfelder sind nicht nur über Farbe gekennzeichnet.
  • Fehlermeldungen erklären konkret, was fehlt oder falsch ist.
  • Fehlermeldungen bleiben sichtbar und sind dem passenden Feld zugeordnet.
  • Versandkosten, Lieferzeit, Gesamtpreis und Zahlungsart sind vor dem verbindlichen Abschluss klar erkennbar.
  • Der Bestellbutton beschreibt eindeutig die Wirkung, etwa „Zahlungspflichtig bestellen“.

Produktinformationen

  • Produktbilder haben Alternativtexte, wenn das Bild relevante Informationen vermittelt.
  • Varianten wie Größe, Farbe oder Material sind nicht allein über Bilder oder Farbpunkte unterscheidbar.
  • Kontraste reichen aus, damit Preise, Verfügbarkeit und Hinweise lesbar bleiben.
  • Wichtige Angaben stehen nicht ausschließlich in Bildern, PDFs oder aufklappbaren Bereichen.
  • Videos mit wichtigen gesprochenen Informationen erhalten Untertitel oder eine Textalternative.

Shopify, Wix und WordPress: Was Sie praktisch prüfen sollten

Bei Shopify, Wix und WordPress liegt die Verantwortung nicht allein beim System. Das Grundsystem kann viele technische Voraussetzungen mitbringen, aber Theme, Plugins, Apps, Produktdaten und individuelle Anpassungen entscheiden über das tatsächliche Ergebnis.

Shopify

Bei Shopify ist das verwendete Theme der erste Prüfpunkt. Aktuelle Standard-Themes bieten häufig eine brauchbare Basis, aber installierte Apps können Checkout, Produktvarianten oder Pop-ups verändern. Prüfen Sie besonders Bewertungs-Apps, Größenberater, Wunschlisten, Cookie-Banner und Rabatt-Pop-ups.

Der Checkout selbst ist bei vielen Shopify-Tarifen nur begrenzt anpassbar. Das reduziert zwar Eingriffsmöglichkeiten, entbindet aber nicht von der Prüfung Ihrer Inhalte, Zahlungsarten und zusätzlichen Erweiterungen.

Wix

Bei Wix sollten Sie auf frei platzierte Elemente achten. Optisch ansprechende Layouts können problematisch werden, wenn die Tabulator-Reihenfolge nicht zur Seitenstruktur passt. Kontrollieren Sie außerdem, ob Überschriften als echte Überschriften angelegt sind und nicht nur aus groß formatiertem Text bestehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Buchungskalender, Terminformulare und eingebettete Drittanbieter-Widgets. Gerade Dienstleistungsseiten mit Online-Terminbuchung sollten diese Strecken wie einen Shop-Checkout testen.

WordPress mit WooCommerce

Bei WordPress hängt viel vom Zusammenspiel aus Theme, Page Builder und Plugins ab. Elementor, Divi oder ähnliche Baukästen können gute Ergebnisse liefern, erzeugen aber bei unstrukturierten Vorlagen leicht zusätzliche Probleme. Nutzen Sie möglichst wenige Plugins für dieselbe Funktion und prüfen Sie nach Updates die Kernstrecken erneut.

Bei WooCommerce sind Produktvarianten, Gutscheinfelder, Versandoptionen und Zahlungs-Plugins typische Fehlerquellen. Auch ein barrierearmes Theme hilft wenig, wenn ein Zahlungsanbieter eine schwer bedienbare Einbindung nachlädt.

Wenn Sie Ihre Website grundlegend überarbeiten, lohnt sich auch ein Blick auf den Homepage-Baukasten-Vergleich: Wix, Jimdo & Co.. Für Shops mit Kundenkonten und Bestellmails ist außerdem ein sauberer Umgang mit Zugangsdaten wichtig. Dazu passt unser Ratgeber Passwort-Manager für kleine Teams: sicher und DSGVO-konform.

So gehen Sie ohne Großprojekt vor

Beginnen Sie nicht mit einem kompletten Relaunch. Dokumentieren Sie zuerst die wichtigsten Kundenwege:

  • Startseite bis Produktseite
  • Produktsuche bis Warenkorb
  • Warenkorb bis Bestellung
  • Terminbuchung bis Bestätigung
  • Kontaktformular bis erfolgreicher Versand

Testen Sie jeden Weg mit Tastatur, vergrößerter Browseransicht und einem Mobilgerät. Ergänzend helfen automatisierte Prüfwerkzeuge dabei, fehlende Alternativtexte, Kontrastprobleme oder fehlerhafte Überschriften zu finden. Sie ersetzen aber keinen Praxistest, weil sie etwa unverständliche Texte, unlogische Abläufe oder unklare Fehlermeldungen kaum bewerten können.

Priorisieren Sie Fehler, die einen Kauf verhindern. Danach folgen Informationsmängel auf Produktseiten und gestalterische Verbesserungen. Halten Sie Anpassungen, Tests und offene Punkte intern fest. Das schafft eine brauchbare Arbeitsgrundlage, auch wenn Sie später Agentur, Theme-Anbieter oder Entwickler einbeziehen.

Wer digitale Anforderungen im Team systematisch verstehen möchte, findet passende Seminare bei cmt.de.

Barrierefreiheit ist für Kleinstunternehmen im B2C-Shop häufig keine unmittelbare BFSG-Pflicht. Sie bleibt aber ein Qualitätsmerkmal mit direkter Wirkung auf Kundenzugang und Bestellprozesse. Wer Checkout, Formulare, Tastaturbedienung und Produktinformationen jetzt pragmatisch verbessert, senkt Risiken und macht den Shop für mehr Kunden nutzbar.

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